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Inklusion am Arbeitsplatz – hier finden Handwerksbetriebe Unterstützung

Die Inklusion von Menschen mit Behinderung bietet Ihrem Handwerksbetrieb eine wertvolle Chance, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und engagierte Mitarbeiter zu gewinnen. Betriebe, die auf Inklusion setzen, profitieren oft von besonders motivierten und loyalen Mitarbeitern, die sich langfristig an das Unternehmen binden. Das wirkt sich positiv auf die Arbeitsleistung und das Betriebsklima aus. Gleichzeitig zeigen Sie, dass Sie gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und verbessern damit das Image Ihres Betriebes.

Doch wie gelingt die erfolgreiche Integration von Menschen mit Behinderung und welche Unterstützungsangebote stehen Ihnen dabei zur Verfügung? In diesem Artikel stellen wir Ihnen die wichtigsten Fördermöglichkeiten vor, damit Sie die Inklusion am Arbeitsplatz in Ihrem Betrieb erfolgreich umsetzen können.

 

Herausforderungen für Handwerksbetriebe

Physische und organisatorische Barrieren gehören oftmals zu den größten Herausforderungen. Dazu zählen beispielsweise unzugängliche Arbeitsplätze, fehlende Hilfsmittel oder die ungeeignete Gestaltung von Arbeitsabläufen. Diese Hürden können es für Menschen mit Behinderungen schwierig machen, ihre Fähigkeiten voll einzubringen.

Viele Betriebe haben zudem Bedenken im Umgang mit Menschen mit Behinderung. Oft herrscht Unsicherheit darüber, wie man die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten dieser Mitarbeiter bestmöglich berücksichtigt. Das hält viele Unternehmen davon ab, den Schritt zur Inklusion zu wagen.

Ein weiterer hemmender Faktor ist die Unkenntnis über die vorhandenen Fördermöglichkeiten. Arbeitgebern ist oftmals nicht bewusst, dass ihnen vielfältige finanzielle Hilfen und Unterstützungsangebote zur Verfügung stehen, um ihnen die Inklusion am Arbeitsplatz zu erleichtern.

Gut zu wissen
Manchmal unterscheidet sich die Zuständigkeit der Institutionen nach dem Grad der Behinderung (GdB) der Mitarbeiter. Der GdB ist eine offizielle Kennzahl, um die Schwere der Behinderung zu beurteilen. Als schwerbehindert gilt man mit einem GdB von mindestens 50 %. Bei einem GdB zwischen 30 und 49 % kann eine „Gleichstellung“ beantragt werden, wenn man aufgrund seiner Behinderung erhebliche Nachteile im Arbeitsleben hat. Damit hat diese Person ähnliche Rechte im Berufsleben, wie bei einer Schwerbehinderung.

 

Beratungsangebote für Betriebe

In Deutschland bieten verschiedene Einrichtungen eine individuelle und kostenlose Beratung für Arbeitgeber an, die Inklusion am Arbeitsplatz umsetzen möchten. In persönlichen Gesprächen erhalten Sie unter anderem Informationen zur Arbeitsplatzgestaltung und den verschiedenen Fördermöglichkeiten. Diese individuelle Beratung kann Hemmschwellen senken und Lösungen aufzeigen, die sowohl den Bedürfnissen der Mitarbeiter als auch den Anforderungen des Unternehmens gerecht werden.

  • Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)
    Die EAA sind die zentralen Anlaufstellen für Arbeitgeber, die Menschen mit einer Schwerbehinderung oder gleichgestellte Personen (Definition s.o.) einstellen möchten. Sie bieten Beratung und Informationen über Fördermöglichkeiten, finanzielle Unterstützung und andere Hilfsangebote. Darüber hinaus fungieren sie als Vermittler zwischen Arbeitgebern, den Inklusionsämtern und der Bundesagentur für Arbeit.

    Der Schwerpunkt der EAA liegt auf der Sensibilisierung von Arbeitgebern und der Bereitstellung praktischer Informationen, wie Sie die Inklusion am Arbeitsplatz bestmöglich umsetzen können. In jedem Bundesland gibt es mindestens eine EAA, oft auch mehrere.

  • Inklusionsämter
    Inklusionsämter sind für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellten Personen verantwortlich. Ihr Schwerpunkt liegt auf der Gewährung von Fördermitteln, wie z. B. Lohnkostenzuschüssen oder finanzieller Unterstützung für die behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen. Zusätzlich bieten sie eine fachliche Beratung zu rechtlichen und organisatorischen Fragen bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.

  • Bundesagentur für Arbeit (BA)
    Die BA arbeitet eng mit den EAA und den Inklusionsämtern zusammen. Im Gegensatz zu diesen, die sich nur um die Beschäftigung von Schwerbehinderten oder gleichgestellten Personen kümmern, betreut die BA alle Arbeitssuchenden mit Behinderungen. Arbeitgeber werden bei der Suche nach geeigneten Bewerbern unterstützt und Menschen mit Behinderung erhalten Hilfe bei der Jobsuche. Die BA fördert die Integration durch berufliche Wiedereingliederungs- und Qualifizierungsmaßnahmen und stellt verschiedene finanzielle Förderungen bereit.

  • Initiative „Inklusion gelingt“
    Der Zentralverband des Deutschen Handwerks, die IHKs und die Deutschen Arbeitgeberverbände informieren auf der gemeinsamen Webseite Inklusion gelingt zur Inklusion am Arbeitsplatz und zeigen viele Beispiele aus der Praxis.

  • Förderschulen
    Förderschulen in Ihrer Region können Ihnen bei der Suche nach geeigneten Bewerbern helfen. Die Lehrer haben Erfahrung mit den Fähigkeiten und Bedürfnissen der einzelnen Schüler und geben Ihnen wichtige Informationen, wie die erfolgreiche Integration in Ihr Unternehmen gelingt. Die Schulen organisieren oft Praktika oder Betriebsbesichtigungen für ihre Schüler, um deren Fähigkeiten zu fördern und Arbeitgeber mit potenziellen Mitarbeitern in Kontakt zu bringen.

  • Behindertenwerkstätten
    Behindertenwerkstätten beraten Sie und vermitteln qualifizierte Arbeitskräfte, die in der Werkstatt ausgebildet wurden und bereit sind, den Schritt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu machen. Sie bereiten ihre Mitarbeiter auf eine reguläre Beschäftigung vor und helfen bei der Einarbeitung. Darüber hinaus geben sie wertvolle Ratschläge zur behindertengerechten Anpassung von Arbeitsplätzen und tragen dazu bei, dass die Mitarbeiter ihre Aufgaben erfolgreich erfüllen können.

Finanzielle und praktische Unterstützung für Betriebe

Ein weiterer hilfreicher Aspekt sind finanzielle und praktische Unterstützungsangebote, die Handwerksbetriebe für die Inklusion am Arbeitsplatz erhalten können. Nähere Informationen und Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie bei den oben aufgeführten Beratungsstellen.

  • Lohnkostenzuschüsse
    Wenn Sie Menschen mit Behinderung einstellen, kann Ihr Betrieb verschiedene Arten von Lohnkostenzuschüssen erhalten. Diese Fördermittel gleichen einen Teil der Lohnkosten aus und erleichtern den Übergang in den Arbeitsmarkt:

    • Eine Kostenübernahme der Probebeschäftigung wird gewährt, wenn die Probebeschäftigung die Chancen auf eine dauerhafte Teilnahme am Arbeitsleben verbessert.

    • Der Minderleistungsausgleich verhindert wirtschaftliche Nachteile für die Arbeitgeber, wenn Menschen mit Behinderung eine geringere Arbeitsleistung erbringen.

    • Ein Eingliederungszuschuss ist hilfreich, wenn der Arbeitgeber nur in einer zeitlich begrenzten Anfangsphase finanzielle Nachteile hat.

    • Zuschüsse für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen unterstützen Betriebe dabei, Menschen mit Behinderung die beruflich notwendigen Qualifikationen zu vermitteln.

  • Zuschüsse für die behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung
    Um die Arbeitsplätze in Ihrem Betrieb an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung anzupassen, können Sie ebenfalls finanzielle Hilfe in Anspruch nehmen. Diese Zuschüsse unterstützen Sie, wenn bauliche Veränderungen oder die Anschaffung von speziellen Arbeitsmitteln und technischen Hilfsmitteln notwendig sind.

  • Kostenübernahme von Arbeitsassistenzen
    Eine Arbeitsassistenz unterstützt Menschen mit Behinderung bei Tätigkeiten an ihrem Arbeitsplatz, die sie nicht ohne Hilfe ausführen können. Dies kann eine körperliche Unterstützung bei Arbeitsprozessen, Hilfe bei der Kommunikation oder bei organisatorischen Abläufen sein. Die Arbeitsassistenz greift nur bei den Tätigkeiten ein, die notwendig sind, damit der Arbeitnehmer seine Kernaufgaben erledigen kann. Dadurch bleibt die Eigenständigkeit des Mitarbeiters im Job erhalten.

  • Betreuung durch Integrationsfachdienste (IFD)
    Der IDF betreut Arbeitgeber und Arbeitnehmer kostenfrei und langfristig bei individuellen Fragen und Problemen. Er bietet Hilfestellung bei der Konflikt- und Problemlösung, berät Mitarbeiter und Arbeitgeber zur besseren Zusammenarbeit oder unterstützt bei der Arbeitsplatzanpassung. Dabei handelt der IFD interessenneutral und findet tragfähige Lösungen mit allen Beteiligten.

Fazit

Die Einstellung von Menschen mit Behinderung und die Förderung der Inklusion am Arbeitsplatz bieten auch Ihrem Handwerksbetrieb eine wertvolle Chance, dem Fachkräftemangel zu begegnen. Als Arbeitgeber erhalten Sie oftmals motivierte und loyale Mitarbeiter, die mit ihren Fähigkeiten die Produktivität steigern und das Betriebsklima verbessern können. Gleichzeitig senden Sie ein starkes Signal der sozialen Verantwortung, was das Image Ihres Betriebes in der Öffentlichkeit positiv beeinflusst.

Um Ihnen die ersten Schritte in Richtung Inklusion zu erleichtern, gibt es zahlreiche Unterstützungsangebote auf verschiedenen Ebenen – von finanziellen Förderungen über individuelle Beratungen bis hin zu praktischen Hilfen, die den Integrationsprozess für Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinfachen. Nutzen Sie diese Ressourcen, um Barrieren abzubauen, ein inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen und neue Mitarbeiter zu gewinnen!

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