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Bikeleasing für Arbeitgeber: So profitieren auch kleine Betriebe von Jobbikes

Stellen Sie sich vor, Ihre Mitarbeiter starten entspannt und motiviert in den Tag – statt im Auto zu sitzen oder auf verspätete Busse zu warten, radeln sie fit zur Baustelle. Mit Bikeleasing bieten Sie ihnen eine Investition in ihre Gesundheit und Zufriedenheit, die den Arbeitsalltag positiv beeinflusst.

Gerade kleine und mittlere Unternehmen, wie viele Handwerksbetriebe, können so mit geringem Aufwand und überschaubaren Kosten ihre Attraktivität steigern. Durch steuerlich geförderte Fahrräder und Gehaltsumwandlung profitieren beide Seiten finanziell. Das Jobbike kann flexibel beruflich und privat genutzt werden und ist eine gesunde, umweltfreundliche Alternative zu den herkömmlichen Verkehrsmitteln.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Vorteile Bikeleasing für Arbeitgeber bietet, worauf Sie achten sollten und wie Sie diesen Mitarbeiter-Benefit erfolgreich einführen.

Das sind die Vorteile des Bikeleasings für Arbeitgeber

Bikeleasing ist ein effektiver Weg, um Mitarbeiter zu motivieren und das Unternehmensimage zu stärken. Die wichtigsten Vorteile für Arbeitgeber im Überblick:

  • Mitarbeiterbindung und -motivation
    Mitarbeiter sparen durch das Bikeleasing ihres Arbeitgebers bis zu 30–40 % der Anschaffungskosten und können so hochwertige Fahrräder nutzen, die sonst vielleicht außerhalb ihres Budgets liegen. Diese Ersparnis ergibt sich aus drei Faktoren:

    1. Durch die Gehaltsumwandlung wird der Leasingbetrag direkt vom Bruttoeinkommen abgezogen, was die Steuerlast Ihrer Mitarbeiter reduziert.
    2. Durch die 0,25%-Regelung müssen Ihre Mitarbeiter den geldwerten Vorteil nur gering versteuern.
    3. Als Arbeitgeber erhalten Sie günstigere Leasingkonditionen als Privatpersonen. Diese Ersparnis können Sie an Ihre Mitarbeiter weitergeben.

    Jobbikes bieten Ihnen einen attraktiven Vorteil im Wettbewerb um Fachkräfte und stärken die Motivation Ihrer Mitarbeiter. Sie können sich als moderner Arbeitgeber präsentieren und zeigen Wertschätzung für die Gesundheit Ihrer Angestellten.

  • Gesundheit und Produktivität
    Ein Jobbike motiviert Ihre Mitarbeiter, häufiger das Fahrrad zu nutzen – sei es auf dem Weg zur Arbeit oder in der Freizeit. Durch ein E-Bike können nun auch weitere oder steilere Strecken mit dem Rad bewältigt werden. Das steigert nicht nur die Fitness, sondern sorgt auch für weniger Stress und eine höhere Produktivität.

  • Nachhaltigkeit und Image
    Mit Bikeleasing für Arbeitgeber setzen Sie auf eine umweltfreundliche Alternative zu herkömmlichen Verkehrsmitteln. Das stärkt nicht nur das Bewusstsein Ihrer Mitarbeiter für nachhaltige Mobilität, sondern hebt Ihr Unternehmen auch als verantwortungsvollen Arbeitgeber von der Konkurrenz ab. Ein positives Image ist auch im Handwerk ein entscheidender Wettbewerbsvorteil.

  • Kosteneffizienz für Arbeitgeber
    Dank der Gehaltsumwandlung entstehen beim Bikeleasing für Sie als Arbeitgeber keine Kosten. Sie sparen Sozialabgaben durch die Reduzierung des Bruttolohns, während Ihre Mitarbeiter von einem steuerlich geförderten Modell profitieren. Gerade kleinere Betriebe können so mit geringem Aufwand ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern.

  • Flexibilität und Einsatzmöglichkeiten
    Ob E-Bike, Lastenrad, Mountainbike oder Trekkingrad – die Auswahl an Leasingbikes ist groß. Das Jobbike kann sowohl für den Arbeitsweg und Dienstfahrten als auch privat genutzt werden und ist damit eine praktische und kostensparende Alternative zu anderen Verkehrsmitteln.

In fünf Schritten zum Bikeleasing für Ihre Mitarbeiter

Bikeleasing für Arbeitgeber klingt kompliziert? Ganz im Gegenteil – die Umsetzung ist einfach. In nur fünf Schritten führen Sie das Jobbike erfolgreich in Ihrem Betrieb ein:

  1. Anbieter auswählen
    Suchen Sie sich einen Bikeleasing-Anbieter, der zu den Bedürfnissen Ihres Unternehmens passt. Viele Anbieter übernehmen die gesamte Abwicklung, von der Vertragsgestaltung bis zur Beratung Ihrer Mitarbeiter.

    Tipp
    Achten Sie darauf, dass sich der Fahrradhändler, der die Räder ausgibt, in Ihrer Nähe befindet. Im Gegensatz zu Online-Händlern, haben Sie und Ihre Mitarbeiter in Reparaturfällen einen Ansprechpartner vor Ort. Auf den Webseiten der meisten Bikeleasing-Anbieter können Sie sehen, mit welchen Händlern diese zusammenarbeiten.

     

  2. Gehaltsumwandlung festlegen
    Bestimmen Sie die Höhe der Gehaltsumwandlung, die direkt vom Bruttogehalt Ihres Mitarbeiters abgezogen wird, und halten Sie diese Regelung in einer schriftlichen Vereinbarung fest.

  3. Mitarbeiter informieren
    Informieren Sie Ihre Mitarbeiter umfassend über die Vorteile des Bikeleasings und die Konditionen, die Sie gewählt haben. Beantworten Sie alle Fragen ausführlich und gut verständlich. Eine klare Kommunikation schafft Vertrauen und weckt Begeisterung für das neue Angebot.

  4. Verträge abschließen
    Im Rahmen des Bikeleasings für Arbeitgeber sind drei zentrale Verträge notwendig, um den Prozess rechtlich abzusichern. Diese Verträge bilden die Grundlage für einen reibungslosen Ablauf und regeln alle relevanten Details:

    • Dienstleistungsvertrag (DLV) zwischen Arbeitgeber und Leasinganbieter
    • Rahmenleasingvertrag (RLV) zwischen Arbeitgeber und Leasinganbieter
    • Nutzungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  5. Fahrrad auswählen und nutzen
    Ihre Mitarbeiter können das gewünschte Fahrrad nun bei einem teilnehmenden Händler auswählen. Sobald der Vertrag unterzeichnet ist, kann das Fahrrad für den Arbeitsweg, Dienstfahrten und private Touren genutzt werden.

Das sollten die Leasingverträge für Arbeitgeber und Mitarbeiter beinhalten

Damit das Bikeleasing für Arbeitgeber und Mitarbeiter reibungslos funktioniert, sind klare vertragliche Regelungen unerlässlich. Drei zentrale Dokumente der Rahmenleasingvertrag, der Dienstleistungsvertrag und der Nutzungsvertrag – definieren die Rechte und Pflichten aller Beteiligten und sorgen für Transparenz.

  • Der Dienstleistungsvertrag (DLV)
    Im DLV zwischen Arbeitgeber und Leasinganbieter werden die spezifischen Dienstleistungen rund um das Bikeleasing geregelt. Der Vertrag umfasst in der Regel die Bereitstellung und Lieferung der Fahrräder an den Arbeitgeber sowie die Verwaltung der Leasingverträge für die Mitarbeiter. Weitere Dienstleistungen können die Bereitstellung von Wartungs- und Reparaturdiensten, Versicherungsoptionen und Schutzpaketen gegen Diebstahl und Schäden beinhalten. Diese Leistungen werden im DLV als Service des Anbieters definiert.

    Der Dienstleistungsvertrag regelt auch die Unterstützung des Leasinganbieters bei der Auswahl der Fahrräder sowie der Beratung der Mitarbeiter. Des Weiteren wird festgelegt, wie die monatlichen Gebühren für die Dienstleistungen strukturiert sind, und welche Konditionen für Zusatzleistungen, wie z. B. erweiterte Wartungsoptionen oder Versicherungsleistungen, gelten. Der Vertrag enthält zudem Regelungen zur Haftung und den Pflichten des Leasinganbieters, etwa bei der Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen oder der Reparatur von Schäden.

  • Der Rahmenleasingvertrag (RLV)
    Im RLV zwischen Arbeitgeber und Leasinganbieter werden die allgemeinen Rahmenbedingungen festgelegt. Typischerweise beträgt die Vertragslaufzeit 36 Monate. Nach Ablauf der Laufzeit kann das Fahrrad entweder zurückgegeben oder vom Mitarbeiter zu einem Restwert übernommen werden. Der Vertrag sollte rechtliche Regelungen zu Versicherungen und Serviceleistungen, wie Schutzpakete gegen Diebstahl und Schäden, sowie optionale Wartungsleistungen beinhalten.

    Zudem wird festgelegt, wie bei einem vorzeitigen Vertragsende, beispielsweise durch die Kündigung des Mitarbeiters, verfahren wird – etwa durch eine Übernahme des Vertrags oder die Rückgabe des Fahrrads. Weitere wichtige Bestandteile des RLV sind die Höhe der Leasingraten, die Zahlung durch Gehaltsumwandlung sowie steuerliche Aspekte, wie der geldwerte Vorteil (0,25 %-Regelung) bei privater Nutzung. Auch Haftungsfragen, insbesondere im Falle von Schäden oder Verlust des Fahrrads, sowie Verantwortlichkeiten für Wartung und Reparaturen sind üblicherweise im RLV geregelt.

  • Der Nutzungsvertrag mit dem Mitarbeiter
    Der Nutzungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter regelt die konkrete Nutzung des Leasingfahrrads durch den Mitarbeiter. Sofern vereinbart, hält der Vertrag fest, dass das Fahrrad sowohl für berufliche als auch private Zwecke genutzt werden kann. Es wird festgelegt, welche Kosten der Mitarbeiter zu tragen hat, unter anderem die monatlichen Leasingraten, die durch Gehaltsumwandlung erfolgen, sowie zusätzliche Kosten für Versicherung, Wartung und Reparaturen.

    Der Vertrag regelt auch die Haftung des Mitarbeiters gegenüber dem Arbeitgeber im Falle von Schäden oder Verlust des Fahrrads, die Bedingungen zur Rückgabe des Fahrrads nach Ablauf der Leasingzeit und die Möglichkeit, das Fahrrad zu einem Restwert zu übernehmen. Weitere Punkte umfassen die Verantwortung des Mitarbeiters für die ordnungsgemäße Nutzung und Pflege des Fahrrads, steuerliche Regelungen (wie der geldwerte Vorteil bei privater Nutzung) sowie die Verfahren bei vorzeitigem Vertragsende, z. B. im Falle einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Achten Sie auf Vollständigkeit und Transparenz der Verträge, damit der Ablauf des Bikeleasings unkompliziert erfolgt und Sie und Ihre Mitarbeiter von den Vorteilen profitieren. Bei Unklarheiten sollten Sie eine unabhängige Beratung hinzuziehen. Es gibt mittlerweile zahlreiche Rechtsanwälte und Steuerberater, die sich auf das Thema Bikeleasing für Arbeitgeber spezialisiert haben.

Fazit

Bikeleasing für Arbeitgeber ist eine unkomplizierte und kostengünstige Möglichkeit, um Mitarbeiter zu binden, zu motivieren und gleichzeitig einen Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten. Mit steuerlichen Vorteilen, flexibler Nutzung und einer einfachen Einführung können auch kleine und mittlere Betriebe ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern. Durch eine klare Kommunikation, gut strukturierte Verträge und die Zusammenarbeit mit erfahrenen Anbietern können Sie Bikeleasing erfolgreich umsetzen – zum Vorteil Ihrer Mitarbeiter und Ihres Unternehmens. Nutzen Sie diese Chance, um Mobilität, Gesundheit und Zufriedenheit in Ihrem Betrieb nachhaltig zu fördern.

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